News vom 23.11.2020

Beckinger Gemeinderat kann digital tagen


Entscheidungsfähigkeit vor Ort auch in pandemischer Lage gesichert

Auf der Ebene von Europa, Bund und Ländern ist es schon lange Praxis, digital zu tagen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie können künftig Kreistage sowie Stadt-und Gemeinderäte ihre Sitzungen in Zukunft auch per Videokonferenz abhalten. Dies hat der saarländische Landtag mit Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion in erster und zweiter Lesung beschlossen. Auch in der Gemeinde Beckingen können somit  Gremien wie Gemeinderat/Hauptausschuss/Werksausschuss oder Bau-und Umweltausschuss jetzt ihre Präsenzsitzungen durch Videokonferenzen ersetzen.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde durch eine Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes Ende Juni 2020 geschaffen. Aufgrund der außerordentlichen Notlage wie der jetzigen Pandemie wurde der Paragraf 51 a neu in das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) eingefügt. Darin heißt es, dass in solchen außerordentlichen Notlagen die notwendigen demokratischen Entscheidungsstrukturen in den Kommunen als Selbstverwaltungskörperschaften aufrechterhalten und die Entscheidungsfähigkeit vor Ort gewährleistet sein müssen. Gerade in solchen Ausnahmesituationen müssten solche Gremien weiterhin handlungsfähig bleiben. Um dieser Problematik Rechnung zu tragen, sei eine Regelung getroffen worden, welche die Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen sicherstelle und vermeidbare Gefährdungen von Ratsmitgliedern verhindere. Denn eine solche Lage könne dazu führen, dass viele Ratsmitglieder an einer Sitzungsteilnahme gehindert sein könnten, weil sie selbst erkrankt  seien, mit Erkrankten Kontakt gehabt hätten oder sich auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden freiwillig in Quarantäne begäben, weil sie einer besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe angehörten.

Abweichung von Präsenzsitzungen in außerordentlichen Notlagen – qualifizierter Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder für Videokonferenzen nötig

Eine Bedingung des Gesetzgebers ist: Es muss eine außerordentliche Notlage vorliegen, insbesondere eine epidemiologische Lage, eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglückfall, der die Durchführung einer Präsenzsitzung mit ungehindertem Meinungsaustausch bei gleichzeitiger Anwesenheit der Mitglieder nicht möglich macht.  Zudem müssen zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderates dem zustimmen. Durch die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit werde der Bedeutung der Entscheidung vor dem Hintergrund der unmittelbar-demokratischen Legitimation der Ratsmitglieder Rechnung getragen. Die vorrübergehende Abweichung von diesem Sitzungsgrundsatz bedürfe daher eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses. Der jeweilige Rat muss selbst entscheiden, ob er von der Möglichkeit, Präsenzsitzungen durch Videokonferenzen zu ersetzen, Gebrauch machen möchte.

Technische Voraussetzungen für Videokonferenzen geschaffen

Nachdem der Gemeinderat Beckingen im elektronischen Verfahren beschlossen hat, dass Gremiensitzungen wie Gemeinderat/Hauptausschuss/Werksausschuss oder Bau-und Umweltausschuss in Form von Videokonferenzen stattfinden sollen, wurden die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von Videokonferenzen an Stelle von Präsenzsitzungen von der Gemeindeverwaltung Beckingen unter Federführung der Stabstelle EDV von  Stabstellenleiter Michael Werwie und der Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Hauptamt/Schul-, Kultur- und Sportamt/Wirtschaftsförderung, Anja Herrmann geschaffen.

So erhielt am 23.09.2020 jedes der 33 Gemeinderatsmitglieder ein Mandatsträger-Tablet, eine technische Voraussetzung, die das KSVG verlangt. Die Anbindung an den elektronischen, papierlosen und dadurch umweltfreundlichen Sitzungsdienst erfolgte mit der App „Mandantos“ und „online“ im Internet, womit die Gemeinderatsmitglieder über eine ganz moderne Ausstattung verfügen, um an den Videokonferenzen teilnehmen zu können. Die Videokonferenzen laufen über Cisco Webex, einem datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch sicherem System .

Öffentlichkeit der Sitzungen und Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleistet

Da Ratssitzungen öffentlich sein müssen, werden die öffentlichen Teile der Videokonferenzen in den öffentlich zugänglichen Sitzungssaal des Beckinger Rathauses in Wort und Bild übertragen. Weitere Vorteile sind die Unabhängigkeit vom Ort sowie die Beschlussfähigkeit auch im Fall von Krankheit, Quarantäne oder gefährdetem Personenkreis bei den Gemeinderatsmitgliedern.

Foto:
Bürgermeister Thomas Collmann bei einer Videokonferenz mit dem Hauptausschuss.

 

 

 

 

 

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