News vom 30.09.2020

BEKANNTMACHUNG DER AUFSTELLUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES „HINTER DER FELSMÜHLE“ MIT PARALLELER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES


Bekanntmachung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hinter der felsmühle“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen in seiner Sitzung am 06.05.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hinter der Felsmühle“ beschlossen hat. In der Sitzung am 23.09.2020 wurde die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich beschlossen.

Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung:

Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der parallelen FNP-Teiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Wohn- und Gewerbegebäuden.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt südlich des Ortszentrums von Beckingen in der Straße „Hinter der Felsmühle“.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Parzellen 442/36, 442/39, 1078/442, 1079/442, 1216/442 und 1217/442 in Flur 2 der Gemarkung Beckingen.

Die genauen Grenzen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Beckingen bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der parallelen FNP-Teiländerung „Hinter der Felsmühle“ vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020 im Rathaus der Gemeinde Beckingen Zimmer 1.08 zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  • Planzeichnung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Gemeinsame Begründung mit Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der FNP-Teiländerung

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://beckingen.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 06.11.2020 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauverwaltung@beckingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Sprechzeiten der Gemeinde Beckingen:

  • vormittags: montags – donnerstags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
  • nachmittags: montags und donnerstags 13.30 Uhr – 15.15 Uhr dienstags 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Beckingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Beckingen, den 30.09.2020

T. Collmann, Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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