Update L 346 – Straßenbauarbeiten unter Vollsperrung zwischen Düppenweiler und Honzrath sowie in der Ortsdurchfahrt Honzrath
Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)
28.04.2022
Medien- und Verkehrsinformation 096/22
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Update L 346 – Straßenbauarbeiten unter Vollsperrung zwischen Düppenweiler und Honzrath sowie in der Ortsdurchfahrt Honzrath
Entgegen der Mitteilung vom 14.04.2022 wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Erhaltungsmaßnahme auf der L 346 zwischen Düppenweiler – Honzrath und in der Ortsdurchfahrt (OD) Honzrath (Landkreis Merzig-Wadern) erst am Montag, den 09.05.2022, beginnen.
Grund für den geänderten Baubeginn sind die kürzlich eingeführten Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) für den Bereich der Bundesstraßen und Landstraßen I. sowie II. Ordnung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (BMVI). Aufgrund dieser Richtlinie mussten sämtliche aktuellen Bauabläufe überplant und Verkehrssicherungspläne nun angepasst werden.
Die Umsetzung der RSA 21 hat zudem die Folge, dass die ursprünglich unter halbseitiger Sperrung geplanten Vorarbeiten nun aufgrund von zu geringen Platzverhältnissen nach Maßgabe der Richtlinie auch in Vollsperrung umgesetzt werden müssen.
Folgender neuer Bauablauf ist daher vorgesehen:
- Bauabschnitt – zwischen Abgang L156 und „Zur Hellwies“ – 09.05.2022 bis Mitte KW. 22
- Bauabschnitt – zwischen „Zur Hellwies“ und Ortseingang Düppenweiler – Mitte KW. 22 bis Anfang KW. 29
3.C Bauabschnitt – zwischen Abgang L156 und „Poststraße“ – Mitte KW. 29 bis Ende KW. 30
3.B Bauabschnitt – zwischen „Poststraße“ und „Im Neder“ – Anfang KW. 31 bis Anfang KW. 33
3.A Bauabschnitt – zwischen „Im Neder“ und Ortsausgang Honzrath – Mitte KW. 33 bis Ende KW. 34
Die Vollsperrungen werden nacheinander eingerichtet, sodass die Erreichbarkeit der Anliegerstraßen stets erhalten bleibt.
Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im Bereich der Baufelder wird je nach Baufortschritt nur begrenzt möglich sein. Die Information der Anlieger erfolgt rechtzeitig mit Handzetteln vor Ort.
Zur Umfahrung der Sperrungen bezogen auf die Bauabschnitte 1 und 2 wird eine entsprechende Ausweichroute über Diefflen – Dillingen – Beckingen ausgewiesen. Die Umleitungsbeschilderung für die Bauabschnitte 3A, 3B und 3C weist die Umfahrungen über Hargarten und Brotdorf aus. Die jeweiligen Umleitungsstrecken gelten auch für die Gegenrichtungen.
Die Arbeiten werden unter dem Vorbehalt geeigneter Witterung vorläufig bis Ende der Sommerferien andauern.
Es wird mit geringen Verkehrsstörungen gerechnet. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen eine angemessene Fahrzeit einzuplanen und nach Möglichkeit Ausweichrouten zu nutzen.
Der LfS appelliert zum Wohle des Baustellenpersonals – auch im Namen der ausführenden Firmen – auf eine entsprechende Rücksichtnahme und eine angepasste Fahrweise im Verlaufe der Straßenbauarbeiten.
Quelle: Landesbetrieb für Straßenbau