News vom 27.11.2023

Vergabe von Baustellen im Neubaugebiet Beckingen „Im Morlen“


Die Gemeinde Beckingen vergibt die ersten 10 Baustellen im Neubaugebiet „Im Morlen“ in der Sophie-Scholl-Straße im Gemeindebezirk Beckingen.

 „Nachdem wir uns bereits im Vorfeld im Gemeinderat auf soziale Vergabekriterien verständigt hatten, wurden zuletzt auch die Verkaufspreise vom Gemeinderat festgelegt. Den Verkaufspreisen wurde der Gedanke kostendeckender, aber möglichst bezahlbarer Preise zu Grunde gelegt. Ich freue mich, dass damit die Bewerbungsphase zur Vergabe der Bauplätze eingeläutet werden konnte“, erklärt Bürgermeister Thomas Collmann.

Bewerbungen für die Baustellen, die zwischen 571 qm und 887 qm groß sind, sind bis zum 08.12.2023 bei der Gemeinde Beckingen möglich.

Antragsformulare und weitere Informationen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich:  Quelle: Amtsblatt Beckingen vom 08.11.2023)

 

Die Gemeinde Beckingen hat im Neubaugebiet „Im Morlen“ folgende Baustellen zu vergeben:

  1. Sophie-Scholl-Straße 1 →→ Größe 765 m² → Gesamtkaufpreis 88.350,00 €
  2. Sophie-Scholl-Straße 3 → → Größe 865 m² → Gesamtkaufpreis 93.850,00 €
  3. Sophie-Scholl-Straße 5 →→ Größe 887 m² → Gesamtkaufpreis 101.930,00 €
  4. Sophie-Scholl-Straße 7 →→ Größe 740 m² → Gesamtkaufpreis 91.100,00 €
  5. Sophie-Scholl-Straße 9 →→ Größe 613 m² → Gesamtkaufpreis 78.945,00 €
  6. Sophie-Scholl-Straße 6 →→ Größe 597 m² → Gesamtkaufpreis 84.580,00 €
  7. Sophie-Scholl-Straße 8 →→ Größe 619 m² → Gesamtkaufpreis 87.660,00 €
  8. Sophie-Scholl-Straße 13 → Größe 573 m² → Gesamtkaufpreis 81.220,00 €
  9. Sophie-Scholl-Straße 15 → Größe 572 m² → Gesamtkaufpreis 81.080,00 €
  10. Sophie-Scholl-Straße 17 → Größe 571 m² → Gesamtkaufpreis 80.940,00 €

Die Baustellen sind in der Örtlichkeit gekennzeichnet.

Im Kaufpreis ist der Ablösebetrag für die Erschließungskosten bereits enthalten.

Der Kaufpreis ist innerhalb von 3 Monaten nach der Zuteilung zu zahlen. Die Erstellung des Wohnhauses muss innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab dem Tag der notariellen Beurkundung, erfolgen. Alle mit dem Erwerb des Grundstücks entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Nähere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.08, Telefon 06835/55303.

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt bis spätestens 08.12.2023 bei der Gemeinde Beckingen eingereicht werden.

 

Beckingen, den 08.11.23

Thomas Collmann, Bürgermeister

 

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