News vom 24.01.2024

Gebührenerhöhung Reisepass und Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01. Januar 2024


Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Änderung hinsichtlich des Kinderreisepasses und des Reisepasses ab 2024 informieren.

Zum 01.01.2024 ändert sich die Gebühr für den Reisepass (für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben) von 60,00 € auf 70,00 €.

Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens verabschiedet. Dieses wurde am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271 veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird zum 01. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft.

Was bedeutet das für Sie? Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, beantragt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Neuerung unberührt.

Ab dem 01.01.2024 besteht dann nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.

Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amts über die Einreisebestimmung Ihres Reiseziels. Das Bürgerbüro erteilt Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reisebestimmungen.

Alle Personaldokumente werden dann künftig von der Bundesdruckerei in Berlin produziert.
Zur Antragstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung

– unabhängig vom Alter – mitkommen. Des Weiteren benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter.

Haben Sie weitere Fragen rund um die Ausstellung von Ausweisen und Pässen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns unter 06835/ 55 -260 /-261 /-262 oder unter EWO@beckingen.de

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