News vom 24.05.2024

Hochwasserhilfe für Betroffene des Hochwasser- und Starkregenereignisses


 

Sehr geehrte Betroffene des Hochwasser- und Starkregenereignisses,

ab Sofort stehen die Formulare zur Beantragung der finanziellen Hilfen auf der Internetseite des Saarlandes zur Verfügung.

Die finanziellen Hilfen gliedern sich in drei Säulen:

  1. Elementarschädenrichtlinie

    Zuschuss von bis zu 50 % bei Schäden über 5.000 Euro, maximale Finanzhilfe 75.000 Euro. Bei Schadensummen über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 % der Zinskosten des notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schaden gewährt werden.

    Voraussetzung: Abschluss einer Versicherung wäre finanziell nicht zumutbar gewesen. Der Nachweis darüber erfolgt über zwei aktuelle Angebote, die als Richtwert mindestens bei 2 Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.

  2. Hochwasserhilfe

    Pauschalunterstützung von 1.000 Euro für betroffene Haushalte.

    Voraussetzung: Kommune muss bestätigen, dass der betreffende Haushalt tatsächlich betroffen war.

  3. Härtefallregelung

    Greifen die vorgenannten Richtlinien nicht, besteht die Möglichkeit der Einstufung als ein Härtefall, um ebenfalls finanziell helfen zu können.

    Die parallele Beantragung der Hochwasserhilfe und der Beantragung nach der Elementarschädenrichtlinie sind für Privatpersonen und Unternehmen möglich. Die gewährte Hochwasserhilfe wird auf die beantragte Finanzhilfe nach der Elementarschädenrichtlinie angerechnet.

    Die Anträge sind bei der Gemeinde Beckingen einzureichen. Diese werden nach erster Durchsicht an den Landkreis Merzig-Wadern als Bewilligungsbehörde zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.

    Diese und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Saarlandes zum Thema Hochwasserhilfen unter diesem Link.

 

Hinweis für Unternehmen:

Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800-4555520 zur Verfügung.

Ausführliche Informationen über die Voraussetzungen erhalten Unternehmen unter diesem Link.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge benötigen, wenden Sie sich gerne an uns.

Mit freundlichen Grüßen
der Bürgermeister

im Auftrag

Manuel Beck
(Verwaltungsfachwirt)
Gemeinde Beckingen
Hochwasserhilfe für Privatpersonen
Bergstraße 48
66701 Beckingen

Telefon: 06835-55-259
Fax: 06835-55-500
E-Mail: opb@beckingen.de

Marco van Zütphen
(Gemeindeinspektor)
Gemeinde Beckingen
Hochwasserhilfe für Unternehmen
Bergstraße 48
66701 Beckingen

Telefon: 06835-55-308
Fax: 06835-55-500
E-Mail: bauverwaltung@beckingen.de

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