News vom 24.06.2024

Wichtige Information – Lieferzeitverzögerungen bei Reisepässen

Die Gemeinde Beckingen weist darauf hin, dass es zur Zeit auf Grund erhöhter Bestellaufträge bei der Bundesdruckerei GmbH zu Lieferengpässen kommt.

Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Lieferzeit von Reisepässen mindestens 8 Wochen beträgt.

Mit

  • Express-Beantragungen (Lieferzeit zzt. 72 Stunden) sowie
  • vorläufigen Reisepässen (bitte vorher unbedingt beim Auswärtigen Amt informieren, ob dieser von Ihren Einreiseland akzeptiert wird),

kann in Notfällen auch kurzfristig ein Reisedokument ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Expressbestellung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 32,00 Euro anfällt.

Bitte denken Sie daran, sich frühzeitig um Ihre Ausweispapiere zu kümmern.


News vom 19.06.2024

Wichtige Informationen des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz zu Heizölverbraucheranlagen und Hochwasser

Heizölverbraucheranlagen (Heizöllageranlagen) und Hochwasser

Hinweise des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes für Anlagenbetreiber, Fachbetriebe und Sachverständige im Zusammenhang mit den Überflutungsereignissen im Saarland

Aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse wird empfohlen, insbesondere in festgesetzten Überschwemmungs-
und Hochwasserrisikogebieten, über den Einsatz von weniger wassergefährdenden
Energieträgern (Gas, Pellets, Strom o.a.) nachzudenken und sich hierzu von Fachbetrieben beraten zu
lassen.


News vom 04.06.2024

Wahlergebnisse der Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024

 

Hier können Sie die Ergebnisse der Kommunal- und Europawahl aus der Gemeinde Beckingen einsehen:


News vom 24.05.2024

Hochwasserhilfe für Betroffene des Hochwasser- und Starkregenereignisses

 

Sehr geehrte Betroffene des Hochwasser- und Starkregenereignisses,

ab Sofort stehen die Formulare zur Beantragung der finanziellen Hilfen auf der Internetseite des Saarlandes zur Verfügung.

Die finanziellen Hilfen gliedern sich in drei Säulen:

  1. Elementarschädenrichtlinie

    Zuschuss von bis zu 50 % bei Schäden über 5.000 Euro, maximale Finanzhilfe 75.000 Euro. Bei Schadensummen über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 % der Zinskosten des notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schaden gewährt werden.

    Voraussetzung: Abschluss einer Versicherung wäre finanziell nicht zumutbar gewesen. Der Nachweis darüber erfolgt über zwei aktuelle Angebote, die als Richtwert mindestens bei 2 Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.


News vom 21.05.2024

Bürgertelefon Hochwasser

Bürgerinnen und Bürger, die vom Hochwasser betroffenen sind, können sich ab sofort mit Ihren Anliegen an die Gemeindeverwaltung unter den Rufnummern 06835/55251 und 06835/55259 wenden.


News vom 21.05.2024

ACHTUNG ! Alle Wanderwege in der Gemeinde Beckingen bis auf weiteres gesperrt!

Aufgrund der extremen Wetterereignisse an Pfingsten sind alle Wanderwege in der Gemeinde Beckingen bis auf weiteres gesperrt!

Die einzelnen Wege werden erst nach einer Begehung wieder freigegeben.