Ausgabe der gratis FFP 2 Masken in unserer Gemeinde Beckingen
Ausgabe der gratis FFP 2 Masken in unserer Gemeinde Beckingen
Bis zum 6. Januar 2021 verteilen unsere Apotheken in Beckingen, Honzrath und Reimsbach an Risikopatienten zum Schutz gegen eine Corona-Infektion je drei kostenlose FFP2-Masken bzw. Masken vergleichbarer Qualität.
Patienten, die mindestens 60 Jahre alt sind, erhalten die Masken gegen Vorlage des Personalausweises. Wer unter sechzig ist, dem wird empfohlen nachfolgende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen.
Unter Sechzigjährige haben auch Anspruch auf die Masken, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen. Um diese zu bestimmen und festzuhalten, ist empfohlen das Formular zur Eigenerklärung ausgefüllt vorzulegen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.
Voraussetzungen zum Erhalt von 3 FFP2 Masken auf einen Blick:
Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben – unabhängig davon, ob sie in der GKV versichert sind oder nicht – Anspruch auf Schutzmasken, wenn
- sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
- bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
- Demenz oder Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft.
Ihre Masken erhalten Sie bei der Engel Apotheke in Beckingen und der Tal- Apotheke in Honzrath an dem Ausgabe-Stand vor der Tür und in der Andreas- Apotheke in Reimsbach!