Neues aus dem Gemeinderat – Lebensmittelmarkt Reimsbach – bessere Nahversorgung
Nach der Sommerpause kam der Gemeinderat am 13.09.2023 zu einer Sondersitzung zusammen, in deren Fokus die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes in Reimsbach stand.
Da zur obligatorischen Einwohnerfragestunde niemand erschienen war konnte sich der Rat sofort mit dem Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen der Gemeinde Beckingen und der Perfecta Bauträger- und Baubetreuungsgesellschaft auseinandersetzen. Dieser Vertrag ist zur Fortsetzung des weiteren Verfahrens von entscheidender Bedeutung, da er vor dem eigentlichen Beschluss des Bebauungsplans abgeschlossen sein muss.
Alle Fraktionen zeigten sich erfreut, dass es nach intensiven Verhandlungen und einem langen Atem nun zu dem erhofften Vertragsabschluss kommen könne und bekräftigten mit ihrem einstimmigen Beschluss, dass man nun auf einen schnellen Vollzug hoffe um die Nahversorgung im oberen Haustadter Tal voran zu bringen.
So wurde als logische Konsequenz zur Realisierung des Lebensmittelmarktes im Anschluss bei einer Stimmenthaltung
- die Abwägung der bei der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“ im Gemeindebezirk Reimsbach eingegangenen Bedenken und Anregungen,
- die Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“ § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und
- die Billigung der Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.
Mit diesem Schritt können sich die Bürgerinnen und Bürger auf positive Entwicklungen bei der Realisierung des Lebensmittelmarktes und damit auf eine verbesserte Nahversorgung freuen.