Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Beckingen
Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Beckingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen, den Entwurf der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Beckingen öffentlich auszulegen und die Behörden zu beteiligen. Der Planentwurf mit Karten liegt gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 10.05.2019 bis 11.06.2019 bei der Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung, Zimmer 1.08, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu den üblichen Dienststunden Mo.-Do. 08.30-12.00 Uhr, Fr. 08.00-12.30 Uhr, Mo. u. Do. 13.30 -15.15 Uhr u. Die. 13.30 -18.00 Uhr im Rathaus zu jedermanns Einsicht aus.
Den Bürgern wird Gelegenheit gegeben, eigene Anregungen und Vorschläge in den Planungsprozess einzubringen. Anregungen können bis 03.06.2019 an die Gemeindeverwaltung gesandt werden.
Gleichzeitig wird der Lärmaktionsplan der 3. Runde im Internet auf der Homepage der Gemeinde Beckingen zum Download bereitgestellt.
Entwurf Lärmaktionsplan Fortschreibung 2018 zum Download
Beckingen, den 02.05.2019 T. Collmann, Bürgermeister