News vom 22.06.2020

BEKANNTMACHUNG DER EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH „AUF DER HILT – RÖMERSTRASSE“ BEKANNTMACHUNG DER FRÜHZEITIGEN ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB


Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hilt – Römerstrasse“

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinde Beckingen in seiner Sitzung am 06.05.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hilt – Römerstraße“ beschlossen hat.

Ziel der FNP-Teiländerung:

Mit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde Beckingen die Zielvorstellung, den Flächennutzungsplan an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen und auf eine hier geplante Wohngebietsentwicklung zu verzichten. Diese Anpassung ist im Zusammenhang mit dem am 19.02.2020 in Kraft gesetzten Bebauungsplan „Auf der Wies II“ in Abstimmung mit der Landesplanung erforderlich.

Der ca. 0,7 ha große Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung befindet sich in nordwestlichen Siedlungslage des Beckinger Ortsteils Düppenweiler. Das Areal liegt zwischen der Römerstraße und der Hauptstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Beckingen bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB die FNP-Teiländerung „Auf der Hilt – Römerstraße“ vom 18.06.2020 bis zum 17.07.2020 im Rathaus der Gemeinde Beckingen Zimmer 1.08 zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Begründung mit Umweltbericht zur FNP-Teiländerung

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://beckingen.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 17.07.2020 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauverwaltung@beckingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Sprechzeiten der Gemeinde Beckingen:

  • vormittags: montags – donnerstags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
  • nachmittags: montags und donnerstags 13.30 Uhr – 15.15 Uhr dienstags 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Beckingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Beckingen, den 10.06.2020                                                                 T. Collmann, Bürgermeister

 

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