News vom 20.05.2020

Organisation der Notbetreuung für schulpflichtige Kinder in der Gemeinde Beckingen


Organisation der Notbetreuung für schulpflichtige Kinder in der Gemeinde Beckingen

Das System der Notbetreuung in den Schulen hat zur Sicherstellung der Betreuung von Schüler*innen einen wertvollen Beitrag geleistet. Durch die schrittweise Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Lebens und die Wiederaufnahme eines teilweisen Schulbetriebs ist der Bedarf an Betreuungsplätzen stark angewachsen, die Notbetreuung wurde entsprechend ausgeweitet. Um den weiterhin wachsenden Bedarf zu decken, werden wir die Notbetreuung nun nochmals ausweiten. Ab dem 18. Mai kann eine Notbetreuungsgruppe grundsätzlich von bis zu 10 Schüler*innen besucht werden.

 

In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Erziehungsberechtigte für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

  • Das Angebot richtet sich insbesondere an Erziehungsberechtigte, die in der Daseinsfürsorge tätig sind und wo keine anderweitige Betreuung möglich ist.
  • Aber auch an (berufstätige) Alleinerziehende und andere Erziehungsberechtigte, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.
  • Der Bedarf muss nachvollziehbar begründet sein. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme in die Notbetreuung der Schulen obliegt den jeweiligen Schulträgern (Schulämter der Städte und Gemeinden für die Grundschulen).
  • Die Notbetreuung an den Schulen deckt max. einen Zeitraum von 8 bis 16 Uhr ab. Teilbetreuungszeiten sind möglich.
  • Die maximale Gruppengröße ist grundsätzlich auf 10 Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler begrenzt.
  • Die Anzahl der maximal einzurichtenden Notbetreuungsplätze richtet sich nach dem vorliegenden Bedarf und ist abhängig von den standortspezifischen Gegebenheiten.
  • Die Notbetreuung findet grundsätzlich nur an der regulär zuständigen Grund- bzw. freiwilligen Ganztagsschule statt.

 

Zur Aufnahme des Kindes in die Notbetreuung bitten wir Sie uns das folgende Antragsformular bei der jeweiligen Schule einzureichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Den Antrag finden Sie hier: Aufnahme in die Notbetreuung (einmalig)

 

Wenn Ihr Kind in der Notbetreuung angenommen wurde, müssen Sie der Einrichtung dann jeweils bis donnerstags, um 12:00 Uhr, die tatsächlich benötigten Betreuungszeiten für die nächste Woche mitteilen. Nur so kann gewährleistet werden, dass möglichst viele Kinder betreut werden. Das Formular finden Sie hier: Anfrage von Notbetreuungszeiten (wöchentlich)

 

 

Für unsere Bürger 06835 / 55-0
Ihre Behördernrufnummer 115
Telefonverzeichnis - Gemeinde