
In Sachen Verkehrsberuhigung und -sicherheit hat sich in der Gemeinde Beckingen bereits einiges getan, wie es Bürgermeister Thomas Collmann als ehemaliger Polizeibeamter versprochen hat und es ihm auch sehr am Herzen liegt. Neben dem aus zwei Gemeindebediensteten bestehenden mobilen Team mit Fahrzeug, das in allen Gemeindebezirken zu unterschiedlichen Zeiten und an verschiedenen Stellen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit überwacht, gab es auch bauliche Veränderungen, die zunächst hauptsächlich die Verkehrsteilnehmer aus und in Richtung Düppenweiler betreffen. Die Situation der viel und meist auch zu schnell befahrenen, schnurgeraden und breiten Waldstraße wurde durch einige Maßnahmen zur Sicherheit des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs, die im Arbeitskreis Verkehr vorberaten und positiv bewertet sowie dann vom Gemeinderat beschlossen wurden, verändert. So gab es eine Verengung der Fahrbahnbreite auf 5,50 m.

Wir möchten ein Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung und für Toleranz und Vielfalt setzen.
Da wir als Verein in unserer diesjährigen Veranstaltungsplanung sehr eingeschränkt sind, haben wir den „ToleRuns“ ins Leben gerufen.
Worum geht es?
Wir veranstalten einen individuellen Spendenlauf für Projekte, die sich für eine tolerante Gesellschaft einsetzen.
Wie kann ich mitmachen?
Schnell und unkompliziert über handinhand-ev.info für den Lauf anmelden.
Anmeldegebühr (5 Euro) bezahlen. Jeder läuft/geht/fährt eine individuelle Strecke (Corona-Regeln werden somit eingehalten). Im Idealfall ein Foto auf Instagram oder Facebook unter dem #toleRUNs hochladen und uns verlinken.
Wohin geht das Geld?
Alle Einnahmen gehen zu je 50% an:
Color of change
Each one teach one
Weitere Imfos sind bei handinhand_ev oder bei www.handinhand-ev.info zu finden.

Die Bundesregierung hat mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) eine Corona-Warn-App auf den Weg gebracht, die kürzlich vorgestellt wurde und jetzt in den App-Stores heruntergeladen werden kann. Zwischenzeitlich wurde diese Corona-Warn-App schon von über 10 Millionen Nutzern heruntergeladen.
Der Download und die Nutzung der App sind freiwillig. Die App entspricht hohen deutschen Datenschutz-Anforderungen. Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom RKI fest-gelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Corona-Virus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Mit der Nutzung der App tragen Nutzer aktiv zur Eindämmung der Pandemie bei.

Formular "Mitteilung zur Durchführung von Veranstaltungen"
Die Anmeldung einer Veranstaltung mit genauen Abgaben zum vorgeschriebenen Hygienekonzept können Sie mit dem hier herunterladbaren Anmeldeformular einreichen.

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hilt – Römerstrasse“
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinde Beckingen in seiner Sitzung am 06.05.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hilt – Römerstraße“ beschlossen hat.
Ziel der FNP-Teiländerung:
Mit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde Beckingen die Zielvorstellung, den Flächennutzungsplan an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen und auf eine hier geplante Wohngebietsentwicklung zu verzichten. Diese Anpassung ist im Zusammenhang mit dem am 19.02.2020 in Kraft gesetzten Bebauungsplan „Auf der Wies II“ in Abstimmung mit der Landesplanung erforderlich.
Der ca. 0,7 ha große Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung befindet sich in nordwestlichen Siedlungslage des Beckinger Ortsteils Düppenweiler. Das Areal liegt zwischen der Römerstraße und der Hauptstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.