
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Das Beckinger Rathaus ist für den Publikumsverkehr ab Montag, den 25. Mai 2020, zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind wie folgt:
- vormittags montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
- nachmittags montags und donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.15 Uhr sowie dienstags von 13.30 bis 18.00 Uhr
Schutz- und Hygienevorschriften wie Handdesinfektion im Eingangsbereich, Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern sowie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, sind zu beachten.
Zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiter darf sich immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen im Rathaus aufhalten. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie daher gerne auch weiterhin einen Termin vereinbaren unter
06835/550 Bürgertelefon
06835/55-261 Bürgeramt/Einwohnermeldeamt
06835/55-352 Wasserwerk

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020
Diese Verordnung tritt am 18. Mai 2020 in Kraft.
Bekanntmachung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020. Diese Verordnung tritt am 18. Mai 2020 in Kraft.

Mitteilung zur
Nutzung von Sportstätten
und Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes
Wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie sind seit März alle Sportflächen in der
Gemeinde gesperrt. Aufgrund der aktuell positiven Entwicklungen wurden die
Beschränkungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) durch
die Landesregierung mittlerweile wieder gelockert.
Daher habe ich die Nutzung der im freien befindlichen Sportstätten in der Gemeinde
Beckingen ab dem 18.05.2020, unter Einhaltung der erforderlichen
Infektionsschutzmaßnahmen, für den Trainingsbetrieb freigegeben.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Minigolfanlage im Sport-, Spiel- und Freizeitzentrum Honzrath-Hellwies in diesem Jahr nicht wie in der Vergangenheit zum 1. April 2020 geöffnet werden.
Durch die einschneidenden Beschränkungen bundesweit konnte das Infektionsgeschehen vermindert und die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich reduziert werden, so dass jetzt schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Daher kann die Minigolfanlage Honzrath als Freizeitanlage unter freiem Himmel nun nach mehrwöchiger Sperre unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen ab Donnerstag, 21. Mai 2020 wieder geöffnet werden.
Darüber freuen sich mit Bürgermeister Thomas Collmann auch das Betreiberpaar der Anlage, Dietmar und Ingeborg Spuller, die außerdem darauf hinweisen, dass die Anlage in diesem Jahr auf ihr 50jähriges Bestehen zurückblicken kann.

Spielplätze in der Gemeinde Beckingen wieder geöffnet
Die nachfolgend aufgeführten Spielplätze der Gemeinde Beckingen sind unter Beachtung der Hygienevorschriften wieder geöffnet:
- Gemeindebezirk Beckingen: Spielplatz Marienstraße und Parkstraße
- Gemeindebezirk Düppenweiler: Spielplatz Kupferbergwerk, Beim Festplatz, Ringstraße und Herrenschwamm
- Gemeindebezirk Erbringen: Spielplatz Dorfplatz und Johannesstraße
- Gemeindebezirk Hargarten: Spielplatz Hargarter Straße
- Gemeindebezirk Haustadt: Spielplatz Dorfplatz, Hinter der Kirche und ehemalige Schule
- Gemeindebezirk Honzrath: Spielplatz zur Hellwies und Merchinger Straße
- Gemeindebezirk Oppen: Spielplatz Auf Schlädt und Dorfplatz
- Gemeindebezirk Reimsbach: Spielplatz Dorfplatz, Igelstraße und Sportplatz
- Gemeindebezirk Saarfels: Spielplatz Barbarastraße und Saargarten

Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
zur Bekämpfung des Coronavirus
vom 8. April 2020, geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. April 2020 (Amtsblatt vom 17. April, S. 258), 2. Mai (Amtsblatt vom 3. Mai 2020, S. 284), vom 15. Mai 2020 (Amtsblatt v. 15. Mai 2020, S. 318) sowie vom 29. Mai 2020 (Amtsblatt vom 30. Mai 2020, S. 372)
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit §§ 28, 29, 30 Absatz 1 Satz 2 und 73a Absatz 1a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 bis 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S.