News vom 14.01.2021

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Beckingen hat im elektronischen Verfahren beschlossen, dass auf Grund der pandemischen Lage die folgenden Gremiensitzungen in Form von Videokonferenzen stattfinden werden:

Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 03.02.2021, 18 Uhr
Bau- und Umweltausschuss am 10.02.2021, 18 Uhr
Rechnungsprüfungsausschuss am 17.02.2021, 18 Uhr
Ausschuss für Kultur, öffentliche Sicherheit, Verkehr und Soziales am 10.03.2021, 17 Uhr,
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 10.03.2021, 18 Uhr
Werkausschuss am 17.03.2021, 17 Uhr
Bau- und Umweltausschuss am 17.03.2021, 18 Uhr
Gemeinderat am 24.03.2021, 18 Uhr.

Die Übertragung der öffentlichen Teile der Sitzungen erfolgt, frei zugänglich, in Bild und Ton im Sitzungssaal des Rathauses.

Thomas Collmann
Bürgermeister


News vom 11.01.2021

Aktuelle Information zur Corona-Virus Schutzimpfung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Corona-Pandemie stellt uns alle seit Monaten vor große Herausforderungen.

Das wichtigste Werkzeug zur Bekämpfung der Pandemie ist die Impfung möglichst vieler Menschen. Nur wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger geimpft sind, können wir die Folgen des Virus beherrschen. Ziel der Impfung ist es, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Gleichzeitig soll die Impfung die Übertragung des Virus verhindern.

Die Impfung kostet den Bürger nichts.

Im Moment steht nur eine begrenzte Zahl an Impfdosen zur Verfügung. Das ist auch im Saarland so. Daher müssen die Menschen, die besonders gefährdet sind, zuerst geimpft werden.

Es handelt sich um Menschen, die älter als 80 Jahre sind, um deren Pflegerinnen und Pfleger, und um medizinisches Personal – vor allem auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und bei Rettungsdiensten.


News vom 10.01.2021

Entsorgung Weihnachtsbäume

Sie haben die Möglichkeit Ihren Weihnachtsbaum (ohne Weihnachtsschmuck) zu folgenden Zeiten bei der gemeindlichen Grünschnittsammelstelle (Bauhof Gemeinde Beckingen, Waldstraße 125) kostenlos abzugeben:

montags – donnerstags: 08.00 Uhr – 15.30 Uhr

freitags: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

 

 


News vom 08.01.2021

Verlängerung der Allgemeinverfügung des Bürgermeisters der Gemeinde Beckingen als Ortspolizeibehörde an alle Bewohner und Bedienstete der „Altenheim Oppen GmbH“ in 66701 Beckingen, Oppener Str. 46

Verlängerung der Allgemeinverfügung

des Bürgermeister der Gemeinde Beckingen als Ortspolizeibehörde

 an alle Bewohner und Bedienstete

der „Altenheim Oppen GmbH“ in 66701 Beckingen, Oppener Str. 46

Die Gemeinde Beckingen verlängert aufgrund der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der Fassung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem IfSG in der Fassung vom 12. September 2016 (Amtsbl. I Nr. 36 vom 22.09.2016, S. 856) die

Allgemeinverfügung vom 01.01.2021:

  1. Das Betreten des Gebäudes der „Altenheim Oppen GmbH“, Oppener Str. 46, 66701 Beckingen wird bis einschließlich 15.01.2021

Davon ausgenommen ist der Zutritt von Personen, die


News vom 05.07.2021

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus und Dashboard des RKI

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

 

Die aktuelle Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie können Sie hier einsehen.

 

Hinweis:

Durch den Beschluss der bundeseinheitlichen Notbremse gelten seit Samstag, 24.04.2021, die Zahlen des Robert-Koch-Instituts als Richtwert für Maßnahmen.

Die Fallzahlen des RKI finden sie hier im Dashboard.

Für eine bessere Übersicht im Dashboard: "Landkreis" Übersicht und als Bundesland "Saarland" auswählen. Mit Klick auf den Landkreis findet man weitere Daten zu den aktuellen Fallzahlen.

 

 

 

 


News vom 16.12.2020

Ausgabe der gratis FFP 2 Masken in unserer Gemeinde Beckingen

Ausgabe der gratis FFP 2 Masken in unserer Gemeinde Beckingen

Bis zum 6. Januar 2021 verteilen unsere Apotheken in Beckingen, Honzrath und Reimsbach an Risikopatienten zum Schutz gegen eine Corona-Infektion je drei kostenlose FFP2-Masken bzw. Masken vergleichbarer Qualität.

Patienten, die mindestens 60 Jahre alt sind, erhalten die Masken gegen Vorlage des Personalausweises. Wer unter sechzig ist, dem wird empfohlen nachfolgende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen.

Unter Sechzigjährige haben auch Anspruch auf die Masken, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen. Um diese zu bestimmen und festzuhalten, ist empfohlen das Formular zur Eigenerklärung ausgefüllt vorzulegen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.

Voraussetzungen zum Erhalt von 3 FFP2 Masken auf einen Blick: