News vom 08.12.2020

Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz Saarland über die Anordnung eines Impfverbotes gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV)

Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz Saarland über die Anordnung eines Impfverbotes gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV)

 


News vom 08.12.2020

Allgemeinverfügungdes Bürgermeisters der Gemeinde Beckingen als Ortspolizeibehörde an alle Kinder, Erzieher/innen und Bedienstete der Kita „St.Luzia“ in 66701 Beckingen, Erbringer Str. 46

Allgemeinverfügung

des Bürgermeisters der Gemeinde Beckingen als Ortspolizeibehörde an alle Kinder, Erzieher/innen und Bedienstete der Kita „St.Luzia“

in 66701 Beckingen, Erbringer Str. 46

Die Gemeinde Beckingen erlässt aufgrund der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der Fassung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem IfSG in der Fassung vom 12. September 2016 (Amtsbl. I Nr. 36 vom 22.09.2016, S. 856) nachfolgende

Allgemeinverfügung:


News vom 27.11.2020

Die Landwirtschaftskammer informiert über die Meldepflicht von Nutztieren

Die Landwirtschaftskammer informiert über die Meldepflicht von Nutztieren


Alle Nutztierhalter sind verpflichtet, ihre Tierhaltung beim Landesamt für Verbraucherschutz

anzuzeigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine Hobbyhaltung, einen Neben- oder einen Haupterwerb handelt. Im Falle einer ausgebrochenen Tierseuche können so alle Tierhalter schnellstmöglich kontaktiert und über mögliche Maßnahmen informiert werden. Betroffen sind alle Tierhalter von folgenden Tierarten:

Rinder, Enten, Tauben, Schweine, Hühner, Truthühner, Schafe, Gänse, Wachteln, Ziegen, Fasane, Laufvögel, Einhufer (Pferde, Esel), Perlhühner, Bienen, Kameliden, Rebhühner


News vom 26.11.2020

Umweltministerium unterstützt Gemeinde Beckingen bei drei Projekten – Minister Jost übergibt Zuwendungsbescheide über insgesamt 90.000 Euro

Gleich drei Projekte möchte die Gemeinde Beckingen möglichst rasch angehen: die Umsetzung neuer Mehrzweckräume für die Dorfgemeinschaft, die Bekämpfung von Borkenkäfern im Gemeindewald sowie die Verbesserung des Abwassersystems. Zur Umsetzung der Vorhaben hat Umweltminister Reinhold Jost dem Bürgermeister von Beckingen, Thomas Collmann, drei Zuwendungsbescheide über insgesamt rund 90.000 Euro überreicht. „Alle geplanten Maßnahmen fallen in die Förderbereiche meines Hauses, und ich freue mich, dass wir die Gemeinde hierbei unterstützen können“, sagt Jost.


News vom 23.11.2020

Beckinger Gemeinderat kann digital tagen

Entscheidungsfähigkeit vor Ort auch in pandemischer Lage gesichert

Auf der Ebene von Europa, Bund und Ländern ist es schon lange Praxis, digital zu tagen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie können künftig Kreistage sowie Stadt-und Gemeinderäte ihre Sitzungen in Zukunft auch per Videokonferenz abhalten. Dies hat der saarländische Landtag mit Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion in erster und zweiter Lesung beschlossen. Auch in der Gemeinde Beckingen können somit  Gremien wie Gemeinderat/Hauptausschuss/Werksausschuss oder Bau-und Umweltausschuss jetzt ihre Präsenzsitzungen durch Videokonferenzen ersetzen.

Gesetzliche Grundlage


News vom 22.11.2020

BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG DER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH „AUF DER HILT – RÖMERSTRASSE“ GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB

Bekanntmachung der öffentlichen auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hilt – Römerstrasse“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen in seiner Sitzung am 06.05.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hilt – Römerstraße“ beschlossen.

Ziel der FNP-Teiländerung:

Mit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde Beckingen die Zielvorstellung, den Flächennutzungsplan an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen und auf eine hier geplante Wohngebietsentwicklung zu verzichten. Diese Anpassung ist im Zusammenhang mit dem am 19.02.2020 in Kraft gesetzten Bebauungsplan „Auf der Wies II“ in Abstimmung mit der Landesplanung erforderlich.

Der ca. 0,7 ha große Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung befindet sich in nordwestlichen Siedlungslage des Beckinger Ortsteils Düppenweiler. Das Areal liegt zwischen der Römerstraße und der Hauptstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.