News vom 10.12.2021

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“ in der Gemeinde Beckingen, Gemeindebezirk Reimsbach


Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan
„Netto-Filiale Reimsbacher Straße“ in der Gemeinde Beckingen,
Gemeindebezirk Reimsbach

 Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen in öffentlicher Sitzung am 08.12.2021 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“ im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans werden folgende Ziele verfolgt:

Im Beckinger Ortsteil Reimsbach ist der Neubau eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 799 qm geplant. Durch die Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes soll die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs verbessert und dauerhaft gesichert werden.

Das Plangebiet befindet sich inmitten des Ortszentrums, direkt angrenzend an die Reimsbacher Straße. Der Standort ist somit verkehrsgünstig gelegen und auch fußläufig von den umliegenden Wohngebieten gut erreichbar.

Die Erschließung ist über die im Norden gelegene Reimsbacher Straße vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.

Für den zu überplanenden Bereich existiert derzeit noch kein Bebauungsplan. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit somit nach den Vorgaben des § 34 BauGB. Danach ist das Vorhaben jedoch nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 5.500 m2. Die genauen Grenzen der zu überplanenden Fläche können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen stellt die Fläche als gemischte Baufläche, Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch die Gemeinde Beckingen anzupassen.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Beckingen, den 15.12.2021              T. Collmann, Bürgermeister

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan
„Netto-Filiale Reimsbacher Straße“ in der Gemeinde Beckingen,
Gemeindebezirk Reimsbach

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“ einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 08.12.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Filiale Reimsbacher Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans werden folgende Ziele verfolgt:

Im Beckinger Ortsteil Reimsbach ist der Neubau eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 799 qm geplant. Durch die Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes soll die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs verbessert und dauerhaft gesichert werden.

Das Plangebiet befindet sich inmitten des Ortszentrums, direkt angrenzend an die Reimsbacher Straße. Der Standort ist somit verkehrsgünstig gelegen und auch fußläufig von den umliegenden Wohngebieten gut erreichbar.

Die Erschließung ist über die im Norden gelegene Reimsbacher Straße vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.

Für den zu überplanenden Bereich existiert derzeit noch kein Bebauungsplan. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit somit nach den Vorgaben des § 34 BauGB. Danach ist das Vorhaben jedoch nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Vorhabenträgerin.

Die zu überplanende Fläche hat eine Größe von ca. 5.500 m2. Die genauen Grenzen der zu überplanenden Fläche können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Beckingen stellt die Fläche als gemischte Baufläche, Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch die Gemeinde Beckingen anzupassen.

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie dem Dokument der Retentionsraumbetrachtung, in der Zeit vom 23.12.2021 bis einschließlich 28.01.2022 während der üblichen Dienststunden Mo.‐Do. 08.30‐12.00 Uhr, Fr. 08.00‐12.30 Uhr, Mo. u. Do. 13.30 ‐15.15 Uhr und Die.13.30 ‐18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Beckingen, Bauamt, Zimmer 1.08, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden im Internetportal der Gemeinde Beckingen (https://beckingen.de/) zum Download bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse planverfahren@beckingen.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

Beckingen, den 15.12.2021                                                T. Collmann, Bürgermeister

 

 

Anlagen :

Bekanntmachung-Lageplan-Aufstellung-und-Auslegung

Bebauungsplanentwurf

Begründung-Entwurf

Geländeprofile

Retentionsraumbetrachtung

 

 

Für unsere Bürger 06835 / 55-0
Ihre Behördernrufnummer 115
Telefonverzeichnis - Gemeinde